1.1 Protokoll
1.2 Erklärung der Abstimmungsmodalitäten
1.3 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Feststellung der anwesenden Stimmenanzahl. Es müssen mindestens fünf Stimmberechtigte, davon mind. zwei BHG-Gewählte anwesend sein!
Falls jemand die Sitzung verlässt oder hinzukommt, bitte kurz Bescheid geben und im Protokoll vermerken! (Name + Anzahl Stimmen)
1.4 Genehmigung der Tagesordnung
Wenn es keine Wünsche auf Änderung gibt, so gilt die Tagesordnung als angenommen.
Wenn es einen Änderungswunsch ohne Gegenrede gibt, so gilt die Tagesordnung mit der Änderung als angenommen.
1.5 Genehmigung alter Protokolle
Genehmigung des Protokolls des Ausschuss am XX:XX.2024.
Das vorläufige Protokoll ist über gts@fs.tum.de zugeschickt worden.
Die Referent*innen, Beauftragte und Arbeitskreise berichten kurz über Neuigkeiten.
Im JF zwischen der Studierendenvertretung mit Doroteha Wörner am 22.05. ging es hauptsächlich um die Studienzuschüsse. Dort kam das Thema Exkursionen auch wieder auf. Wir haben uns mit der Verwaltung drauf geeinigt, dass wir mit konkreten Vorschlägen um die Ecke kommen. Der TOP hat das Ziel zu klären, wie wir damit fortfahren wollen.
Von Johannes Boss in den FSR gebracht. Wurde diskutiert, wollen aber erst Rücksprache mit den Fachschaften und bis zum übernächsten FSR Gedanken machen, welche Hürden für ein Urlaubssemester wir gemeinsam festlegen sollten.
Anerkannte Gründe für eine Beurlaubung sind:
[…]
- Zeitintensives Engagement in der studentischen Vertretung in folgenden Ämtern und Funktionen:
1. Gewähltes Amt in zentralen Gremien (Senat, Zentrale Studienzuschusskommission, Study and Teaching Board)
2. Hauptverantwortung für eine große Veranstaltung gem. Liste des AStA
3. Vorsitz und Stellvertretung im Vorsitz der Fachschaften
4. Zeitintensive Tätigkeit als gewähltes Mitglied der studentischen Vertretung im Umfang X
Mit dem Beurlaubungsantrag ist bei den Beurlaubungsgründen 2-4 eine Bescheinigung einzureichen (formlos, E-Mail ist ausreichend). Die Beurlaubungsgründe 2 und 3 werden vom Vorsitz des AStA bescheinigt. Der Beurlaubungsgrund 4 wird vom Vorsitz der jeweiligen Fachschaft/des AStA bescheinigt.
Die Bescheinigung für den Vorsitz erfolgt durch den Vorsitz des AStA.
Für den Beurlaubungsgrund 1 wird keine zusätzliche Bescheinigung benötigt.
Pilotphase testen, ist abgesprochen mit Markus Siewert