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TOP 0: Formalia
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TOP 1: Berichte:
Kurze Berichte aus den Fachbereichen und aus den Referaten
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TOP 2: Umsetzung der Beschlüsse des letzten Ausschusses
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TOP 3: Entlastungen (Nils Harmsen, harmsen@fs.tum.de):
Es wurde eine Abstimmung über die Entlastung folgender Ämter beantragt:
- Teambeauftragtentum
- Aushang
Folgende Entlastung ging nicht fristgerecht ein:
- Garchingreferat
- Skripten (nur Tom Hapke)
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TOP 4: Entlastung des SET-Referates (Nils Harmsen, harmsen@fs.tum.de)
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TOP 5: Neugründung des Discord Referates (Thomas Dietrich, dietrich@fs.tum.de):
Jeremia Renz, Thomas Dietrich, Kento Grüner und Konstatin Kissel würden gerne das Discord Referat Gründen.
Bei fragen schreibt uns gern auf discord ;) oder per mail an fkrinfo@fs.tum.de.
Dann können wir langwierige Diskussionen am 06.11. vermeiden.
Genauere Infos sind im Protokoll zum Ausschuss am 30.10.23 zu finden.
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TOP 6: Wahl der Referierenden (Nils Harmsen, harmsen@fs.tum.de):
In den Referaten:
• Skriptenreferat
• Druckreferat
• Finanzreferat
• Garching-Referat
• Hochschulpolitisches Referat
• impulsiv-Referat
• Informationsreferat
• Referat für ökologische Nachhaltigkeit
• SET-Referat
• Umfragereferat
• Veranstaltungsreferat
und wenn TOP 4 angenommen:
• Discordreferat
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TOP 7: Wahl der Beauftragtentümer (Nils Harmsen, harmsen@fs.tum.de)
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TOP 8: Wiederkehrende Beschlüsse (Nils Harmsen, harmsen@fs.tum.de):
Von der Wahlversammlung vom 07.11.2022:
- Jede*r Protokollant*in eines beschlossenen Protokolls wird mit einer Tafel Schokolade (1 pro Protokollant*in) belohnt.
- Das Getränkekonto wird durch eine*n Finanzreferent*in gesperrt, wenn der Schuldenstand der betreffenden Person 50 Euro übersteigt. Ausgenommen hiervon sind Skriptenverkäufer*innen, solange deren zu erwartenden Einnahmen ausreichend sind, die Schulden zu begleichen.
- Die top fünf bis zehn Schuldner*innen mit mindestens 30 Euro Schulden dürfen nach Ermessen der Finanzreferent*innen auf der ausschussmpi Mailingliste veröffentlicht werden.
- FS-Sprecher*innen, SC-, StuZuKo-, StuKo- und FSR-Vertreter*innen, Referent*innen und Beauftragte haben ein Recht auf eine Schließkarte. Referent*innen können ihre Mitarbeiter*innen und FS-Sprecher*innen sonstige Fachschaftler*innen für Schließkarten vorschlagen, dafür steht ihnen ein begrenztes Kontingent zur Verfügung. Dieses Kontingent legt das Finanzreferat in Zusammenarbeit mit ihnen fest. Das Finanzreferat hat ein Sonderkontingent für Veranstaltungen und AStA. Nach der Wahlversammlung müssen Kartenbesitzer*innen, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, ihre Karte zurückgeben. Ansonsten wird die Karte gesperrt.
- Sämtliche Beschlüsse einer Sitzung müssen im Anschluss an die Sitzung von der Sitzungsleitung in einem elektronischen Beschlussbuch festgehalten werden. Abgelaufene Beschlüsse werden geeigneterweise archiviert.
- Fahrtkosten zu Bundesfachschaftentagungen werden übernommen, sofern die maximal 4 Vertreter*innen von ihrer Fachschaftssitzung oder Studiengangsbündelsitzungen entsendet wurden. Es ist sich an das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu halten.
- Das Umfragereferat ist dazu angehalten, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Umfrageergebnisse zu veröffentlichen.
- Bei Wahlausschüssen soll die Sitzungsleitung dafür Sorge tragen, dass ein Gruppenfoto gemacht wird und dass selbiges im Voraus kommuniziert wird.
Ausschuss am 14.11.2022:
- Jedes Referat bekommt pro Amtszeit bis zu 120 € für ein Referatsessen erstattet, es dürfen nicht mehr als 20 € pro teilnehmenden Mitarbeiter und Referenten ausgegeben werden. Pro Referent darf maximal ein Mitarbeiter berechnet werden. Es steht dem Referat frei, seine Maximalsumme auf mehr teilnehmende Personen aufzuteilen. Bei Nichtbeanspruchung innerhalb der Amtszeit verfällt der Betrag.
Auschuss am 28.11.2022:
- Jedes Referat darf pro Semester während ihrer Arbeit 10 Freigetränke pro Referent*in konsumieren. Jede*r Beauftragte*r darf pro Semester während ihrer Arbeit 10 Freigetränke konsumieren.
Ausschuss am 12.12.2022:
- Skriptenverkäufer*innen erhalten 8 € Getränkeguthaben für 45 min Verkauf
Ausschuss am 16.10.2023:
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Küchennutzung durch Gruppen an Personen ist nur im Rahmen der normalen Küchennutzung (insbesondere keine Exklusivität und keine gesonderten Schließrechte) möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen der Organe der studentischen Vertretung der TUM, sofern diese im Vorfeld mit den Räumlichkeitsbeauftragten (sofern vorhanden) oder dem Finanzreferat besprochen worden sind. Bei diesen ist auf eine Minimierung der Exklusivität zu setzen. Schließrechte werden nur durch expliziten Ausschussbeschluss vergeben.
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TOP 9: Sonstiges